Versicherung beim Privatjet-Charter
· PrivateJetDE Redaktion
Wer privat chartert, muss sich um die Versicherung des Flugzeugs selbst nicht kümmern — dennoch lohnt sich ein Blick darauf, wie Haftung und Absicherung beim Charterflug geregelt sind.
Wer haftet beim Charterflug?
Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Flugzeugs liegt vollständig beim Betreiber. Als Charterkunde müssen Sie sich um keine gesonderte Flugzeugversicherung kümmern — diese ist bereits Bestandteil jedes seriösen Angebots.
Pflichtversicherungen im Luftverkehr
Betreiber sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung nach EU-Verordnung vorzuhalten, die Passagiere, Gepäck und Dritte gegen Schäden absichert.

Fragen zur Absicherung Ihres Fluges
Bei individuellen Fragen zur Absicherung eines konkreten Charterfluges hilft Ihnen unser Kontakt-Team gerne weiter.
Häufige Fragen
Muss ich als Passagier eine eigene Reiseversicherung abschließen?
Das ist nicht verpflichtend, aber eine zusätzliche Reiseversicherung kann sinnvoll sein, etwa für Reiserücktritt oder medizinische Notfälle im Ausland.
Sind Gepäck und Wertsachen beim Charterflug versichert?
Die Haftpflichtversicherung des Betreibers deckt in der Regel auch Gepäckschäden ab — die genauen Bedingungen können je nach Anbieter variieren.